Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber Das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs ist grundsätzlich steuerfrei
Corona-Hilfen richtig bilanzieren Unterstützungsmaßnahmen sind erst bilanziell zu erfassen, wenn sie ausreichend konkretisiert sind
Steuerzinssatz von 0,5 % pro Monat verfassungswidrig Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.2021
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit Bei der Berechnung lässt die Finanzverwaltung stets nur die kürzeste Strecke zu.