FAHN & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater München mbB

  • Postanschrift Ridlerstrasse 33 - 80339 München
  • Telefonnummer+49 89 59976793
  • E-Mailkanzlei@kanzlei-fahn.de
Zum Inhalt springen
Fahn Wirtschaftsprüfer Steuerberater München

FAHN & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater München mbB

Ihre Kanzlei in München in Sachen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung

Menü
  • Willkommen
  • Wir über uns
  • Dienstleistung
    • Steuerberatung
    • Wirtschaftsprüfung
    • Unternehmensberatung
    • Rechtsberatung
  • Service
    • Steuernews für Mandanten
    • Die Vorteile der E-Rechnung für Ihr Unternehmen
    • Download Formulare
    • Links
    • Bewertungen
  • Stellenangebote
  • Kontakt
    • Anfahrt
    • Datenschutzerklärung
    • Löschanfrage
    • Impressum
  • DATEV
    • Unternehmen Online
    • Arbeitnehmer Online
    • DATEV Mittelstand
    • Mandanten-Fernbetreuung
  • Sprache: Deutsch
    • Deutsch Deutsch
    • English English

Steuernews für Mandanten

Steuernews für Mandanten

Steuernews für Mandanten

Auskunftspflichten der Banken

Vorlageersuchen der Finanzbehörden

Steuernews für Mandanten

Briefkastenfirmen

Neue Transparenzstandards

Steuernews für Mandanten

Coronabedingte Mietkürzungen

Aktuelles BGH-Urteil

Steuernews für Mandanten

Neue Grundsteuer C

Bekämpfung von Grundstücksspekulationen

Steuernews für Mandanten

Tipps für die Feststellungserklärung

Erklärungspflichten der Grundstückseigentümer

Steuernews für Mandanten

Kurzarbeitergeld erneut verlängert

Antragsfrist für erleichtertes Kurzarbeitergeld

Steuernews für Mandanten

Corona bedingte Steuererleichterungen verlängert

Finanzverwaltung verlängert Sonderregelungen bis Ende 2022

Steuernews für Mandanten

Corona-Tests, Kinderkrankentage, Arbeitsschutz

Die Kostenübernahme für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug bzw. Arbeitslohn dar.

Steuernews für Mandanten

Vorabpauschale für 2021

Seit 2019 werden Erträge aus im Regelfall thesaurierenden Investmentfonds mit einer sogenannten Vorabpauschale belastet (vgl. § 16 Absatz 1 Nr. 2 Investmentsteuergesetz/InvStG).

Steuernews für Mandanten

Verbilligte Mahlzeiten und Sachbezugswerte 2021

Erhalten Arbeitnehmer an Arbeitstagen oder auch während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten von ihrem Arbeitgeber, müssen die Mahlzeiten dem laufenden Arbeitslohn als Sachbezug hinzugerechnet werden.

Beitragsnavigation

Ältere Beiträge
Neuere Beiträge

Anmeldung zum Newsletter



Steuernews für Mandanten

  • Steuerzahler-Gedenktag
  • Neue KfW-ERP-Förderprogramme 2025
  • Automatischer Informationsaustausch
  • Betriebsaufspaltung
  • Der betriebswirtschaftliche Deckungsbeitrag

Archiv

Sprache:

  • Deutsch (de)Deutsch
  • English (en)English

FAHN & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater München mbB Ridlerstraße 33 - 80339 München (im Gebäude des ADAC-Service-Centers)

Tel:  +49 89 59976793 Fax: +49 89 599767955

E-Mail: kanzlei@kanzlei-fahn.de

Datenschutzerklärung

Copyright ©2025 – FAHN & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater München mbB

Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier: Einstellungen