Vervielfältiger 2026
Vervielfältiger für die Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen ab 2026
Vervielfältiger für die Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen ab 2026
Mindestlohn steigt 2026 auf € 13,90, die Geringfügigkeitsgrenze beträgt € 603,00
Elektronische Steuerbescheide als Regel, Papierform als Ausnahme
Beitragsmeldungen für Beschäftigte in alten und neuen Bundesländern ohne Rechtskreiszeichen
Welche Sachbezugswerte in 2026 gelten
Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Höhere Grundfreibeträge im nächsten Jahr sowie Anpassung der Steuerprogression
Gesetzentwurf für eine Aktivrente
Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren
Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2025 vernichtet werden können
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